Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 14.06.2023

 

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der ADVIMEDIA GmbH (nachfolgend “ADVIMEDIA” genannt) und deren Kunden.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ADVIMEDIA nicht an, es sei denn, ADVIMEDIA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden.

 

Angebot; Vertragsschluss; Agenturbuchung

2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von ADVIMEDIA stets unverbindlich und freibleibend.

2.2 Aufträge des Kunden sind verbindlich. ADVIMEDIA kann diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Erbringung der Leistung annehmen.

2.3 Bei Aufträgen durch Agenturen kommt der Vertrag unmittelbar zwischen ADVIMEDIA und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt.

2.4 Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von ADVIMEDIA wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von ADVIMEDIA gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftig entstehenden Forderungen in Höhe von 110 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit ADVIMEDIA zur Sicherung an ADVIMEDIA ab (Sicherungsabtretung). ADVIMEDIA ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.

 

Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für ADVIMEDIA

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien, gleich ob Bild, Text, Video, Audio etc. (Werbemittel), gemäß den technischen Spezifikationen von ADVIMEDIA bereit zu stellen. Eine Darstellung der technischen Spezifikationen stellt ADVIMEDIA dem Kunden auf Anfrage gerne in Schriftform zur Verfügung.

3.2 Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eignen und insbesondere den technischen Spezifikationen der ADVIMEDIA und vereinbarten Formaten entsprechen. ADVIMEDIA behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Werbemittel zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Erbringung der Medialeistung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist ADVIMEDIA jedoch nicht verpflichtet.

3.3 Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel vom Kunden zu vertreten nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechend bereit gestellt wurden, ist die volle Vergütung dennoch geschuldet.

3.4 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht zweifelsfrei als solche erkennbar sind, können von ADVIMEDIA oder dem Betreiber des Werbeplatzes (Publisher) als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um den wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

3.5 Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Angebots abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt ADVIMEDIA 80,00 Euro netto pro Stunde in Rechnung.

3.6 ADVIMEDIA übernimmt für bereit gestellte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Pflicht zur Rückgabe der Werbemittel seitens ADVIMEDIA.

 

Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung

4.1 Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.

4.2 ADVIMEDIA ist berechtigt, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. ADVIMEDIA wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden ab Beginn der Unterbrechung der Leistungserbringung hierüber informieren.

 

Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung

5.1 Der Kunde räumt ADVIMEDIA sämtliche für die Erbringung der geschuldeten Medialeistung erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. ADVIMEDIA kann die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Durchführung der Medialeistung an Dritte übertragen.

5.2 Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die Erbringung der beauftragten Medialeistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel und -ziele, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.

5.3 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte an den von ihm übermittelten Werbemitteln besitzt.

5.4 Der Kunde garantiert, dass die Werbung keine Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthalten.

5.5 Der Kunde stellt ADVIMEDIA von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die ADVIMEDIA oder deren Geschäftsführer und Angestellte durch die Verletzung der vorstehenden Garantien entstehen.


Schieberecht; Mängelhaftung; Rügepflichten

6.1 Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so hat ADVIMEDIA ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Publisher nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann ADVIMEDIA die Leistung auch noch während der dem Schaltzeitraum folgenden 14 Tage erbringen.

6.2 Sofern eine vereinbarte Anzahl von Adimpressions (Werbeeinblendungen), Clicks, Leads (Anfragen) oder Orders (Vertragsabschlüsse) für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist, weist ADVIMEDIA darauf hin, dass das Erreichen der Anzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbstverständlich nicht zugesichert werden kann. Sollte die vereinbarte Anzahl nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erreicht werden, kann der Vertrag auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet und entsprechend abgerechnet werden oder der Schaltzeitraum bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl von Adimpressions, Clicks, Leads oder Orders verlängert werden. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für den verlängerten Schaltungszeitraum bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist ADVIMEDIA berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.

6.3 Ist die geschuldete Medialeistung mangelhaft erbracht worden, ist ADVIMEDIA zur Nacherfüllung berechtigt. Hierfür hat der Kunde ADVIMEDIA angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies vom Kunden verweigert, so ist ADVIMEDIA von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung zu überprüfen und ADVIMEDIA etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und

formgerechte Anzeige, sind alle Ansprüche des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Medialeistung ausgeschlossen.

6.5 Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von ADVIMEDIA. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder Übererfüllung (Schwankungstoleranz).

 

Außerordentliche Kündigung

7.1 Bei Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist ADVIMEDIA zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

7.2 Insbesondere ist ADVIMEDIA zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn

  • der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist;
  • der Kunde gegen zentrale Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen verstößt.

7.3 Der Auftraggeber hat das Recht, einen geschlossenen Vertrag schriftlich zu stornieren. Hierfür fallen – unabhängig von der von ADVIMEDIA erbrachten Dienstleistung – folgende Stornogebühren an: Stornierung vor Werbekampagnenstart 15% des gebuchten Volumens. Stornierung nach Werbekampagnenstart 30% des gebuchten Volumens. ADVIMEDIA behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug hat ADVIMEDIA das Recht, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Der Kunde hat das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens.

 

Vergütung; Zahlungsbedingungen; Abrechnung

8.1 Ein Drittel der vereinbarten Vergütung (33%) ist, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung, in jedem Fall aber vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen.

8.2 Im Voraus geleistete Anzahlungen /Affiliate-Fees / Deposits und sonstige Anzahlungen werden als Guthaben mit dem Kampagnenfortschritt verrechnet. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, wird wöchentlich abgerechnet.

8.3 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann ADVIMEDIA die Erbringung der vereinbarten Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.

8.4 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von ADVIMEDIA nur mit unbestritten, rechtskräftig festgestellten oder von ADVIMEDIA anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8.5 Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von ADVIMEDIA. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet, solange der Kunde nicht den

Nachweis der Unrichtigkeit erbringt.

 

Haftung

9.1 ADVIMEDIA haftet für Schäden des Kunden, die ADVIMEDIA, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet ADVIMEDIA für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle

einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet ADVIMEDIA unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von ADVIMEDIA übernommenen Garantie oder auf einem fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.

9.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von ADVIMEDIA oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.

9.4 In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung der ADVIMEDIA – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.

9.6 Schadensersatzansprüche gegen ADVIMEDIA verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

 

Datenschutz

10.1 ADVIMEDIA ist berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden von diesem erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

 

Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

11.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

11.5 Soweit im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Textform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB.

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